Reform des Bundesverfassungsgerichts: Resilienz für die Roten Roben
Laut einem Artikel von taz.de haben sich SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU darauf geeinigt, das Bundesverfassungsgericht vor rechtsextremem Einfluss zu schützen. Diese Entscheidung basiert auf Erfahrungen aus Polen und Ungarn, wo autoritäre Regierungen nach ihrer Wahl schnell Verfassungsrichter austauschten oder blockierten. Um dies in Deutschland zu verhindern, sollen bestimmte Strukturmerkmale des Gerichts im Grundgesetz verankert werden.
Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem eine zwölfjährige Amtszeit der Richter sowie eine Altersgrenze von 68 Jahren. Zudem soll es zwei Senate mit insgesamt 16 Richtern geben, deren Urteile bindend sind. Ein entscheidender Punkt fehlt jedoch: Die Notwendigkeit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zur Wahl der Verfassungsrichter wird nicht ins Grundgesetz aufgenommen.
Bundesverfassungsgericht: Resilienz light
Zeit Online berichtet über die monatelangen Verhandlungen zwischen Ampel-Koalition und Union zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor extremistischen Parteien. Der Vorschlag sieht vor, wichtige Strukturmerkmale wie die Zahl der Richter und ihre Amtszeiten ins Grundgesetz aufzunehmen.
Kritiker bemängeln jedoch fehlende Regelungen wie etwa ein Quorum für die Richterwahl mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Trotz dieser Lücken bezeichnete Justizminister Marco Buschmann (FDP) den Tag als "guten Tag für die Verfassungskultur". Das Ziel ist es, Manipulationen durch autokratische Parteien schwieriger zu machen.
"Lex AfD"? Eine Fünferkoalition will „Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes“
Einem Bericht von Tichys Einblick zufolge hat eine seltene Koalition aus SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP Maßnahmen vorgestellt, um das Bundesverfassungsgericht besser gegen politisch motivierte Entmachtung abzusichern. Dies geschieht durch Änderungen am Grundgesetz aufgrund wachsender Befürchtungen hinsichtlich extremer Parteien wie der AfD.
Trotz intensiver Diskussionen bleibt vieles beim Alten; wesentliche Punkte wurden nur punktuell ergänzt – beispielsweise dass auch Landesregierungen ähnliche Schritte ergreifen sollten. Kritisiert wurde insbesondere das Fehlen eines festen Quorums bei der Richterwahl im Grundgesetz selbst.
Cyber-Resilienz – potenzielle Bedrohungen proaktiv erkennen und IT-Notfallplan vorbereiten
Laut einem Beitrag auf datensicherheit.de sollten Unternehmen dringend einen IT-Notfallplan erstellen angesichts zunehmender Cyber-Angriffe und technischer Ausfälle wie dem fehlerhaften „Crowdstrike“-IT-Update, das kürzlich geschehen ist. Ein gut entwickelter Plan umfasst effektive Kommunikation während eines Vorfalls sowie regelmäßige Überprüfungen und Übungen zur Sicherstellung seiner Aktualität.